Annahme 1

Die dreigeschossige Hallenerweiterung mit den Abmessungen L x B x H = 70 x 20 x 15 m wurde als Stahlbetonfertigteilkonstruktion konzipiert und dient als Annahme-Lagerbereich für fest und flüssige Abfallstoffe

Halle 8

Die einschiffige Hallenerweiterung mit den Abmessungen L x B x H = 180 x 30 x 11 m wurde aus Gründen der Produktionserweiterung, in Form von zusätzlichen Rohrbearbeitungs- und Prüfmaschinen, errichtet. Die Stahlbetonfertigteilkonstruktion wurde mittels Ortbetonrammpfählen tiefgegründet.

Bürogebäude

Die Erweiterung sollte unter der Prämisse der größtmöglichen Übereinstimmung mit dem Bestandsgebäude umgesetzt werden. Die Gründung musste auf Grund der Bodenverhältnisse mittels Rammpfählen vorgenommen werden.